Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hofmann Catering & Gastronomie, Vor dem Sandgraben 19, 55278 Selzen

HC 1.    Angebot, Leistung und Lieferung von Hofmann Catering & Gastronomie
erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Hofmann Catering & Gastronomie
ist jederzeit berechtigt diese AGB´s einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.

HC 2.    Alle Angebote sind unverbindlich und werden erst durch Ihre Bestätigung verbindlich. Kleine, saisonale Abweichungen sind gegenüber unseren Beschreibungen möglich. Über dies wird aber vorab telefonisch informiert.

HC 3.    Änderungen der Angebote, ob mündlich oder fernmündlich, gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

HC 4.    Die angegebenen Preise verstehen sich, auch ohne weitere Bezeichnung, als solche in €, ohne der gesetzlichen Steuern oder sonstig anfallenden öffentlich-rechtlichen Kosten. Die genannten Preise gelten nur für die im Angebot genannten Personenzahlen, Mengen und Lieferorte.

HC 5:    Personaleinsätze berechnen wir grundsätzlich ab / bis Casino-Restaurant Taubertsberg, Wallstrasse 3, 55122 Mainz.

HC 6.    Personenzahlen und Bestellmengen müssen mit Hofmann Catering & Gastronomie
spätestens 5 Tage  vor der Veranstaltung angezeigt werden. Dies ist auch Grundlage der Rechnungsstellung. Minderung innerhalb dieses Zeitraumes der Personenzahl und Bestellmenge berechnen wir mit 50 % des Angebotspreises.

HC 7.    Bei Aufträgen, welche den Gesamt-Rechnungsbetrages von 5000,-- € überschreiten, ist eine Abschlagszahlung von 50 % des angenommenen Rechnungsbetrages als Abschlagszahlung 5 Tage vor der Veranstaltung zu leisten.

HC 8.    Die Lieferung von Speisen ist ab einem Warenwert von 300,-- € kostenfrei, innerhalb des Mainzer Stadtgebietes (ab Wallstrasse Umkreis 15 km). Eine Fahrzeuganlieferung, -weg und –Parkgelegenheit in unmittelbarer Nähe ist zu gewährleisten. Lieferung von Equipment, wofür zusätzlich Personal und Anfahrt, bzw. Abholung notwendig ist, werden gesondert in Rechnung gestellt.

HC 9.    Bis 1 Tag vor der Veranstaltung (24 Std.) hat der Besteller das Recht von seiner Bestellung zurück zu treten. Bei Rücktritt, welcher schriftlich angezeigt werden muss, werden Stornogebühren vereinbart in Höhe von: bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum 10 % des Verkaufspreises laut Bestellmenge / Personenzahl, bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum 50 % des Verkaufspreises laut Bestellmenge / Personenzahl, bis 24 Stunden vor dem Veranstaltungsdatum 90 % des Verkaufspreises laut Bestellmenge / Personenzahl.

HC 10.    Die Lieferung erfolgt von fachlich geschultem Personal laut HACCP. Für Zeitverzögerungen, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.

HC 11.    Hofmann Catering & Gastronomie gewährleistet, dass die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges die zugesicherten Eigenschaften haben. Grundsätzlich werden die gelieferten Produkte dem Kunden präsentiert und vorgestellt. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen, ist dies sofort dem Lieferer anzuzeigen und schriftlich zu vermerken. Spätere Beanstandungen auf Wandlung oder Minderung werden nicht akzeptiert.

HC 12.    Die Gefahr geht mit Annahme der Ware durch den Käufer / Kunden auf Ihn in Verantwortung über.

HC 13.    Wir versuchen Ihre Bestellung möglichst zum vereinbarten Zeitpunkt angeliefert zu haben. Durch nicht vorhersehbare Verkehrssituationen muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden. Bei Schäden, durch höhere Gewalt entstanden, besteht kein Rechtsanspruch.

HC 14.    Sofern nicht anders vereinbart, wird das Geschirr und Equipment am  Folgetag der Veranstaltung zurück geholt. Sie stellen  es bitte Serviettenrein, ohne Lebensmittelreste, bereit. Beschädigungen, Bruch oder Fehlmengen werden bei der Rückzählung in unserem Betrieb dokumentiert und Ihnen unverzüglich angezeigt. Die Wiederbeschaffung erfolgt zum EK-Preis an den Kunden per gesonderter Rechnung.

HC 15. Die Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne jeglichen Abzüge zu begleichen. Sondervereinbarungen, wie Barzahlungen bei Lieferung, sind bereits auf dem Angebot vermerkt. Rechnungen, welche nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes beglichen sind, werden mit Mahnkosten in Höhe von 10,-- € Bearbeitungskosten, zuzüglich der derzeit üblichen Verzugszinsen erhoben.

Der Gerichtsstand ist für beide Parteien, soweit rechtlich zulässig, der Verwaltungssitz von
Hofmann Catering & Gastronomie.